Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung
Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.
Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet man die Ausrüstung, welche dazu bestimmte ist von einem Arbeitnehmer benutzt und getragen zu werden, um für seine Sicherheit bei der Arbeit zu sorgen. Diese PSA ist und wird vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Überprüfung
Gemäß §14 der PSA-V muss die persönliche Schutzausrüstung einer Prüfung vor der eigentlichen Benutzung durch eine Sichtkontrolle, und den Kontrollen lt. Herstellersvorschriften unterzogen werden.
Zusätzlich muss die PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken mindestens einmal im Jahr durch fachkundige Personen überprüft werden.
Um die Sicherheit für den Arbeitnehmer zu gewährleisten, bieten wir die jährliche Überprüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gemäß den Herstellerangaben an.
Die Ergebnisse der Prüfung werden danach in einem Prüfbefund festgehalten. Diese sind vom Arbeitgeber bis zum Ausscheiden der PSA aufzubewahren.